Wir unterstützen und begleiten Kinder sowie Eltern:
- Jugendhilfe gemäß § 34/§ 42 KJHG: für Kleinkinder und Schulkinder in zwei Wohngruppen, gruppenautonom entsprechend der Standards - Einzelzimmer
- Jugendhilfe gemäß § 34/§ 42 KJHG: für Jugendliche bis zum 18. Lebendjahr mit zunehmender Verselbständigung und Training der Eigenverantwortung
- Jugendhilfe gemäß § 19 KJHG: stationär für minderjährige und junge volljährige Mütter oder Väter mit einem oder zwei Kindern in Kleinstwohnungen (in der Einrichtung)
- in einer Außenwohnung, fallspezifische Zielorientierung, selbstständiges Leben mit dem Kind (außerhalb der Einrichtung)
- Betreuung von Kleinkindern im Haus
- Ärztliche Betreuung, gesundheitliche Betreuung
- Mütterberatung
Unser Arbeitsprinzip:
Die Partizipation aller Beteiligten, lebensweltorientierter Arbeitsansatz, einzelfall-bezogene Qualitätssicherung durch Einhaltung der Qualitätsstandards, Transparenz der Prozessabläufe.
Besonderes Angebot:
- Vernetzung von stationären und flexiblen ambulanten Hilfen gemäß § 27 ff durch vertraute Mitarbeiter im Haus
- Lückenlose, differenzierte Anschlussbetreuung in ambulanter Form
- Grundsatz: Ressourceneinbeziehung - Flexibilität
Sie möchten das Kinder-, Jugend- und Mütterheim Erfurt finanziell unterstützen? Dann gelangen Sie über den Spendenbutton direkt auf unser Spendenformular: