Die Maßnahme unterstützt die Rückführung und Wiedereingliederung aus Heimen, Pflegefamilien, Erziehungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Jugendstrafanstalten etc. und beginnt deshalb idealerweise noch während der stationären Unterbringung.
Das Rückführungsmanagement wird auf die individuelle Problemlage der Klienten ausgerichtet und wird der jeweils vorgefundenen Situation angepasst.
Bei Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen kann nach Phase 1 des Rückführungsmanagements das Ergebnis sein, dass eine Rückführung in das Familiensystem nicht möglich oder förderlich scheint. Hier wird dann die Maßnahme des Rückführungsmanagements eingestellt oder die Überleitung in eine andere Hilfeform zur Verselbstständigung befürwortet, wie z.B. Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.