Trägerwerk Soziale Dienste Thüringen

FAM-Rückführungsbegleitung

Zum Programm

Die Maßnahme unterstützt die Rückführung und Wiedereingliederung aus Heimen, Pflegefamilien, Erziehungsstellen, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Jugendstrafanstalten etc. und beginnt deshalb idealerweise noch während der stationären Unterbringung.

Das Rückführungsmanagement wird auf die individuelle Problemlage der Klienten ausgerichtet und wird der jeweils vorgefundenen Situation angepasst.

Bei Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen kann nach Phase 1 des Rückführungsmanagements das Ergebnis sein, dass eine Rückführung in das Familiensystem nicht möglich oder förderlich scheint. Hier wird dann die Maßnahme des Rückführungsmanagements eingestellt oder die Überleitung in eine andere Hilfeform zur Verselbstständigung befürwortet, wie z.B. Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.

Die 3 Phasen

Die strukturierte Begleitung erfolgt bei der FAM-Rückführungsbegleitung in 3 Phasen:

Phase 1

Nach Klärung der Ausgangssituation (Gründe für die Unterbringung, der Wille der einzelnen Familienmitglieder) und der Erarbeitung einer Zielplanung für jedes Familienmitglied mit den Fachkräften vor Ort, beginnt der Kontakt unserer pädagogischen Fachkräfte mit den Hospitationen im Haushalt der Eltern, Kontaktaufnahme und das Kennenlernen des Kindes / Jugendlichen.

Die Kontakte und speziell die Hospitationen mit den Eltern stellen ein Kernstück des Rückführungsmanagements dar. Die Einbeziehung der Eltern dient der Aufrechterhaltung und Pflege der familiären Beziehung. Die Kindeseltern haben die Möglichkeit darzustellen, was sie bisher getan haben, um Voraussetzungen für eine Rückführung des Kindes / Jugendlichen zu schaffen. Sie werden befähigt weitere Kompetenzen zur Schaffung von Voraussetzungen zu erwerben. Die Kontakte werden so gestaltet, dass sie eine positive Lernerfahrung für Eltern und Kind ermöglichen.

Im Anschluss an die erste Phase erfolgt eine Einschätzung und fachliche Betrachtung durch die eingesetzten Fachkräfte unter Einbezug aller am Prozess beteiligten Personen.

Phase 2

Sollte die Einschätzung für eine Rückführung des Kindes / Jugendlichen negativ ausfallen, wird die Maßnahme des Rückführungsmanagements eingestellt oder die Überleitung in eine andere Hilfeform zur Verselbstständigung befürwortet.

Ist das Ergebnis positiv, werden zunächst im gemeinsamen Gespräch mit allen am Prozess Beteiligten die Rahmenbedingungen geklärt, unter denen eine Rückführung erfolgen kann. Hierbei ist die Kooperation mit der stationären Einrichtung hilfreich. Erweiterungen der Umgangskontakte, Besuchswochenenden und Beurlaubungen mit Hospitationen der eingesetzten Fachkräfte und anschließender ausführlichen Reflexion mit den Familienmitgliedern und der Einrichtung sind Bestandteile der Arbeit. Um auch das Umfeld der Familie „mit ins Boot zu nehmen“, erfolgt eine Kontaktaufnahme mit den Institutionen (Schule, Ämter, Ärzte usw.) am Wohnort der Herkunftsfamilie.

Perspektivenentwicklung, intensive Beratungsgespräche, Kommunikationstraining und Aufarbeitung von Familienthemen runden die zweite Phase ab, an dessen Ende die Rückkehr in die Familie steht.

Phase 3

Ziel der dritten und letzten Phase ist die vollständige Reintegration und der Bestand des Familiensystems und somit die Beendigung der Hilfe.

Dies wird erreicht durch eine klare Strukturierung des Alltages, durch Stabilisierung des Familiensystems, durch Einbindung des Kindes / des Jugendlichen und der Familie in den Sozialraum, durch Stärkung der Erziehungskompetenz, durch Mobilisierung der familiären Selbsthilfepotentiale sowie Krisenintervention und Notfallplanung.

Ansprechpartner

FAM-Koordinatorin: Lissy Klitz

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