Allgemeines
Unsere Angebote aus dem Bereich der Krisenintervention bzw. der familienaktivierenden Hilfen haben ihre rechtliche Grundlage im §27 ff. SGB VIII. Dabei handelt es sich um einzelfallbezogene Hilfen für Familien in einer Krisensituation mit dem Ziel der Vermeidung der außerfamiliären Unterbringung der vorhandenen Kinder. Hierbei erfolgt im Rahmen klar und transparent formulierter Fragestellungen eine detaillierte Diagnostik. Mit der Familie und den einzelnen Familienmitgliedern wird eine ausführliche und individuell angepasste Zielentwicklung erarbeitet.
Das eingesetzte Fachpersonal ist durch eine standardisierte Zusatzausbildung qualifiziert und wird in den Hilfeprozessen eng begleitet. Die Qualitätssicherung erfolgt durch den Dachverband FAM.